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Urteil gegen Vermittler von Platincoin wegen falscher Anlageberatung!
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Neben meinen fundierten Empfehlungen befasse ich mich auch fortlaufend sehr intensiv mit schwarzen Schafen und unseriösen Krypto-, Mining-, Staking-, Lending- oder Trading-Anbietern bzw. MLM-Systemen und MLM-Vermittlern. In den letzten Jahren habe ich mich beispielsweise intensiv mit den dubiosen MLM-Systemem OneCoin, Bitclub Network, Plus Token oder EXW Wallet befasst. Sobald ein Krypto-Angebot oder eine Kryptowährung auf einem MLM-System (Multi-Level-Marketing, Network-Marketing NM) basiert und Provisionen für eine Vermittlung an sogenannte Sponsoren, Leader, Diamonds oder Vice Presidents bezahlt werden, gilt nach meiner Einschätzung bereits ganz grundlegend: Absolute Vorsicht!
Grundlegend muss dabei unterschieden werden zwischen dem „Betriebssystem“ eines Krypto-Projektes, also den Initiatoren, und seinem „Vertriebssystem“ in Form der Vermittler, die für Tätigkeiten in aller Regel äußerst hohe und meist ökonomisch geradezu irrationale Provisionszahlungen erhalten. Dabei gilt hier sehr wohl, dass ein Betreiber bzw. der Vertrieb auch für seine angeschlossene „Vertriebler“ haften, im Hinblick auf deren Kommunikation und Geschäftsgebaren.
Ich stelle fest, dass Gerichte in juristischen Streitfällen diese Aspekte stark zunehmend berücksichtigen. So erging es auch einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, welcher von einem Berater kontaktiert wurde. Die dem Mandanten empfohlene Anlage in die dubiose Kryptowährung Platincoin wurde nach – vom Berater bestrittenen – Angaben des CLLB-Mandanten als sicher und werthaltig vermittelt. Nach drei Jahren Laufzeit könne eine Zahlung von mindestens 10 % Zinsen garantiert werden.
Dass der Berater für die Vermittlung eine Provision von 20 % der Nettoinvestitionssumme erhielt, wurde dem Mandanten verschwiegen. Dieser reichte somit über CLLB Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte eine Klage gegen den Vermittler ein. Das Landgericht München I gab der Klage statt und verurteilte den Berater zur Zahlung von EUR 35.203,00 nebst Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!
144 epizódok
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Grundlegend muss dabei unterschieden werden zwischen dem „Betriebssystem“ eines Krypto-Projektes, also den Initiatoren, und seinem „Vertriebssystem“ in Form der Vermittler, die für Tätigkeiten in aller Regel äußerst hohe und meist ökonomisch geradezu irrationale Provisionszahlungen erhalten. Dabei gilt hier sehr wohl, dass ein Betreiber bzw. der Vertrieb auch für seine angeschlossene „Vertriebler“ haften, im Hinblick auf deren Kommunikation und Geschäftsgebaren.
Ich stelle fest, dass Gerichte in juristischen Streitfällen diese Aspekte stark zunehmend berücksichtigen. So erging es auch einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, welcher von einem Berater kontaktiert wurde. Die dem Mandanten empfohlene Anlage in die dubiose Kryptowährung Platincoin wurde nach – vom Berater bestrittenen – Angaben des CLLB-Mandanten als sicher und werthaltig vermittelt. Nach drei Jahren Laufzeit könne eine Zahlung von mindestens 10 % Zinsen garantiert werden.
Dass der Berater für die Vermittlung eine Provision von 20 % der Nettoinvestitionssumme erhielt, wurde dem Mandanten verschwiegen. Dieser reichte somit über CLLB Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte eine Klage gegen den Vermittler ein. Das Landgericht München I gab der Klage statt und verurteilte den Berater zur Zahlung von EUR 35.203,00 nebst Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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